Zahlungsverkehr
Die Fälligkeit der Abwassergebühren richtet sich nach den Vorgaben des Kommunalen Abgabegesetzes (KAG) für die Grundsteuererhebung.
Danach gibt es vier Fälligkeiten: 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. eines jeden Jahres. Auf Antrag kann auch ein einmaliger Zahlungstermin per 1.7. des Jahres festgelegt werden.
Zur Vereinfachung empfehlen die Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein (KBE) die
Teilnahme am Lastschriftverfahren, die gleichzeitig verhindert, dass Mahngebühren anfallen können. Einfach den anliegenden Vordruck ausfüllen und per Post, Fax oder per e-mail an die KBE zurücksenden.
Die Fälligkeit der Abwassergebühren richtet sich nach den Vorgaben des Kommunalen Abgabegesetzes (KAG) für die Grundsteuererhebung.
Danach gibt es vier Fälligkeiten: 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. eines jeden Jahres. Auf Antrag kann auch ein einmaliger Zahlungstermin per 1.7. des Jahres festgelegt werden.
Zur Vereinfachung empfehlen die Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein (KBE) die
Teilnahme am Lastschriftverfahren, die gleichzeitig verhindert, dass Mahngebühren anfallen können. Einfach den anliegenden Vordruck ausfüllen und per Post, Fax oder per e-mail an die KBE zurücksenden.
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