So erreichen Sie uns

Kommunalbetriebe
Emmerich am Rhein

Blackweg 40

46446 Emmerich am Rhein
Tel 0 28 22 / 92 56-0
Fax 0 28 22 / 92 56-49
senden Sie uns eine E-Mail

Öffnungszeiten

Sperrgut & Grünschnittannahme:

Mo - Fr: 10.00 - 18.00 Uhr

Sa: 9.00 - 14.00 Uhr

Sprechzeiten der Verwaltung:

Mo - Fr: 8.30 - 12.00 Uhr

Do: 14.00 - 18.00 Uhr

:

Grabarten / Grabstätten auf den kommunalen Friedhöfen

Wahlgrabstätten

Wahlgrabstätten werden als ein- oder mehrstellige Grabstätten vergeben.
Wahlgräber sind Grabstätten für Erdbestattungen, an denen auf Antrag auch vor Eintritt eines Todesfalles ein Nutzungsrecht von 25 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird. Nutzungsrechte an Wahlgrabstätten werden nur für die gesamte Grabstätte verliehen. Das Nutzungsrecht kann in der Regel wieder erworben werden. Ein Wiedererwerb ist auf Antrag und nur für die gesamte Grabstätte mit einer Mindestdauer von 5 Jahren möglich. Folgende Wahlgräber werden angeboten:


Reihengräber

Reihengrabstätten sind Grabstätten für Sarg- oder Urnenbestattungen, die der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit des zu Bestattenden zugeteilt werden. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an der Reihengrabstätte ist nicht möglich.


Informationen:

Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein
Friedhof, Friedensstraße
Frau von Balluseck
Friedensstraße
46446 Emmerich am Rhein
Tel.: 02822 / 68 96 06

Sprechzeiten: Mo – Do: 8:00 – 16:00 Uhr und Fr. 8:00 – 12:00 Uhr

Kommen Sie ruhig vorbei, wir beraten Sie gerne und zeigen Ihnen anhand von vorhandenen Grabstellen, welche Möglichkeiten Sie haben.

Wahlgrabstätten

 
Wahlgrabstätten werden als ein- oder mehrstellige Grabstätten vergeben. 

Wahlgräber sind Grabstätten für Erdbestattungen, an denen auf Antrag auch vor Eintritt eines Todesfalles ein Nutzungsrecht von 25 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird. Nutzungsrechte an Wahlgrabstätten werden nur für die gesamte Grabstätte verliehen. Das Nutzungsrecht kann in der Regel wieder erworben werden. Ein Wiedererwerb ist auf Antrag und nur für die gesamte Grabstätte mit einer Mindestdauer von 5 Jahren möglich. Folgende Wahlgräber werden angeboten:

 

Reihengräber

Reihengrabstätten sind Grabstätten für Sarg- oder Urnenbestattungen, die der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit des zu Bestattenden zugeteilt werden. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an der Reihengrabstätte ist nicht möglich.

 

Eine Übersicht der möglichen Grabformen mit ihren Vor- und Nachteilen für den Nutzungsberechtigten finden Sie hier.

 

Informationen:

Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein
Blackweg 40

46446 Emmerich am Rhein

 

Zimmer 15
Frau Schertzinger

Tel.: 02822 / 92 56 54

Sprechzeiten: Mo, Di, Mi u. Fr:    9:00 – 11:00 Uhr und

                                            Do. 14:00 – 16:00 Uhr

 

Kommen Sie ruhig vorbei, wir beraten Sie gerne. Gerne zeigen wir Ihnen

nach Terminabsprache anhand von vorhandenen Grabstellen, direkt auf dem Friedhof, welche Möglichkeiten Sie haben.

Downloads


powered by webEdition CMS