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Kommunalbetriebe
Emmerich am Rhein

Blackweg 40

46446 Emmerich am Rhein
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Öffnungszeiten

Verwaltung:

Mo - Fr: 8.30 - 12.00 Uhr

Do: 14.00 - 18.00 Uhr

Sperrgut & Grünschnittannahme:

Mo - Fr: 10.00 - 18.00 Uhr

Sa: 9.00 - 14.00 Uhr

:

Restabfälle (graue Tonne)

Für die Entsorgung von Restabfällen stehen graue 240-Liter-Behälter und 1,1 cbm-Container zur Verfügung. Die Entleerung erfolgt im 14-tägigen Rhythmus.

Die Restabfallbehälter sind mit einem Transponder bzw. einem Chip ausgestattet, der die Zuordnung von jedem Gefäß zu einem bestimmten Grundstück ermöglicht. Die Behälter werden zuerst nach dem Anhängen an das Müllfahrzeug gewogen und dann nochmals nach der Entleerung des Behälters. Die Differenz wird als angefallenes Gewicht dem jeweiligen Grundstück zugerechnet. Durch das zweimalige Wiegen wird verhindert, dass Rückstände in der Tonne jedes Mal mit berechnet werden. Es werden nur die Mengen, die tatsächlich im Müllfahrzeug gelandet sind registriert. Nach Ablauf des Jahres erhält jeder Grundstückseigentümer mit dem Bescheid über Steuern und sonstige Abgaben eine Auflistung aller Wiegevorgänge mit den angefallenen Gewichten.

Was gehört in die „Graue Tonne“?

Restabfall, der nicht verwertet werden kann, z.B.

  • verschmutzte, nasses Papier
  • benutztes Haushalts- und Küchenpapier, benutzte Servietten
  • Hygienepapier wie Windeln, Binden und Papiertaschentücher
  • Wachs- und Ölpapier
  • Staubsaugerbeutel
  • Fenster- und Spiegelglas, Keramik
  •  Speise- und Nahrungsmittelreste
  • verdorbene Lebensmittel
  • pflanzliche Fette usw.

Was gehört nicht in die „Graue Tonne“?

Alle Abfälle für die ein eigener Sammelbehälter vorhanden ist, d.h.

  • Bioabfälle (braune Tonne)
  • Papier und Kartonagen (grüne Tonne)
  • Verpackungen mit dem grünen Punkt (gelbe Tonne, gelber Sack)
  • Hohlglasverpackungen (grüne Körbe)

Außerdem dürfen weder Schadstoffe, wie zum Beispiel:

  • Batterien,
  • Leuchtstoffröhren,
  • Farben,
  • Lacke,
  • Chemikalien usw.

noch

  • Altmedikamente,
  • Bauschutt und
  • Elektrogeräte

über die „Graue Tonne“ entsorgt werden.

Die Abfallbehälter sind am Tag der Abfuhr ab 6:00 Uhr zur Entleerung bereitzustellen. Der Deckel muss geschlossen und die Tonne darf nicht schwerer als 100 Kilogramm sein.

Für die Entsorgung von Restabfällen stehen graue 240-Liter-Behälter und 1,1 cbm-Container zur Verfügung. Die Entleerung erfolgt im 14-tägigen Rhythmus.

Die Restabfallbehälter sind mit einem Transponder bzw. einem Chip ausgestattet, der die Zuordnung von jedem Gefäß zu einem bestimmten Grundstück ermöglicht. Die Behälter werden zuerst nach dem Anhängen an das Müllfahrzeug gewogen und dann nochmals nach der Entleerung des Behälters. Die Differenz wird als angefallenes Gewicht dem jeweiligen Grundstück zugerechnet. Durch das zweimalige Wiegen wird verhindert, dass Rückstände in der Tonne jedes Mal mit berechnet werden. Es werden nur die Mengen, die tatsächlich im Müllfahrzeug gelandet sind registriert. Nach Ablauf des Jahres erhält jeder Grundstückseigentümer mit dem Bescheid über Steuern und sonstige Abgaben eine Auflistung aller Wiegevorgänge mit den angefallenen Gewichten.

Was gehört in die „Graue Tonne“?

Restabfall, der nicht verwertet werden kann, z.B.

  • verschmutzte, nasses Papier
  • benutztes Haushalts- und Küchenpapier, benutzte Servietten
  • Hygienepapier wie Windeln, Binden und Papiertaschentücher
  • Wachs- und Ölpapier
  • Staubsaugerbeutel
  • Fenster- und Spiegelglas, Keramik
  •  Speise- und Nahrungsmittelreste
  • verdorbene Lebensmittel
  • pflanzliche Fette usw.

Was gehört nicht in die „Graue Tonne“?

Alle Abfälle für die ein eigener Sammelbehälter vorhanden ist, d.h.

  • Bioabfälle (braune Tonne)
  • Papier und Kartonagen (grüne Tonne)
  • Verpackungen mit dem grünen Punkt (gelbe Tonne, gelber Sack)
  • Hohlglasverpackungen (grüne Körbe)

Außerdem dürfen weder Schadstoffe, wie zum Beispiel:

  • Batterien,
  • Leuchtstoffröhren,
  • Farben,
  • Lacke,
  • Chemikalien usw.

noch

  • Altmedikamente,
  • Bauschutt und
  • Elektrogeräte

über die „Graue Tonne“ entsorgt werden.

Die Abfallbehälter sind am Tag der Abfuhr ab 6:00 Uhr zur Entleerung bereitzustellen. Der Deckel muss geschlossen und die Tonne darf nicht schwerer als 100 Kilogramm sein.

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