Wir freuen uns sehr, dass Sie die Internetseite der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein (KBE) besuchen. Auf den nächsten Seiten werden wir Sie über die vielschichtigen Aufgaben der KBE informieren.
Ihr Team der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein
FAQ zu den Gebührenbescheiden für Abwasser von den Kommunalbetrieben Emmerich
Änderung des Abschlages - Wenn Sie einen höheren Abschlag leisten wollen, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail (
Abwasser@kommunalbetriebe-emmerich.de) mit der gewünschten Abschlagshöhe. Eine Begründung ist dazu nicht erforderlich. Wenn Sie Ihren Abschlag senken wollen, schreiben Sie uns bitte ebenfalls eine E-Mail und begründen Sie die gewünschte Reduzierung. Sobald wir Ihren Änderungswunsch umsetzen konnten erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung über die Änderung des Abschlages.
Änderung der Bankverbindung - Sollte sich Ihre Bankverbindung geändert haben, füllen Sie bitte das SEPA-Lastschriftmandat neu aus und schicken uns dieses per E-Mail zu.
Einzug der Forderung - Sie wünschen, dass die Forderung von Ihrem Konto eingezogen wird. Dann füllen Sie bitte das SEPA-Lastschriftmandat aus und schicken Sie uns dieses per E-Mail zu. Ein Einzug ohne Ihr schriftliches SEPA-Lastschriftmandat ist aufgrund gesetzlicher Regelungen nicht möglich.
falscher Abgabepflichtiger - Sollten Sie nicht oder nicht mehr der Eigentümer für die veranlagte Verbrauchsstelle sein, füllen Sie bitte die dem Gebührenbescheid beigefügte Veränderungsanzeige aus und senden uns diese zu.
falscher Verbrauchswert / falscher Gartenwasserwert - Die Schmutzwassergebühren berechnen sich nach Ihrem Frischwasserverbrauch, der uns von den Stadtwerke Emmerich mitgeteilt wurde. Sollte dieser Wert nicht mit dem Wert Ihrer Unterlagen übereinstimmen, teilen Sie uns dies bitte per E-Mail mit. Wir werden dies dann kurzfristig prüfen.
Sollte der Wert für das Gartenwasser nicht oder fehlerhaft berücksichtigt worden sein, teilen Sie uns dies bitte per E-Mail mit. Auch dies werden wir dann umgehend prüfen.
monatliche Abschlagszahlungen - Die Änderung der Zahlungstermine auf monatliche Fälligkeit sieht die Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Emmerich nicht vor. Eine systemseitigen Umstellung der Einzüge ist daher nicht möglich.
Ratenzahlung - Sollten Sie die Forderung aus der Jahresabrechnung nicht am 15.02.2025 vollständig leisten können, teilen Sie uns dies bitte umgehend per E-Mail mit. Für die Vereinbarung einer Ratenzahlung benötigen wir Ihrerseits einen Vorschlag für eine Ratenhöhe und Zahlungstermine, ab wann Sie diese zusätzlich zu den fälligen Abschlägen (15.05. / 15.08. / 15.11.) leisten können.
Zahlung aller Abschläge in einer Summe - Wenn Sie dies wünschen, können Sie alle vier Abschläge auch am 15.02.2025 komplett zahlen. Bitte geben Sie in diesem Fall bei der Überweisung den Hinweis Jahresabschlag oder 4x Abschlag an. Eine weitere Mitteilung an die KBE ist nicht erforderlich.