Die Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein (KBE) heißen Sie herzlich Willkommen
FAQ zu den Mahnungen der Abwassergebühren
Sollten Sie mit einer Mahnung der Abwassergebühren nicht einverstanden sein, schreiben Sie bitte eine E-Mail an die in der Mahnung genannte E-Mail-Adresse. Eine Änderung oder Rücknahme der Mahnung ist nur nach vorheriger schriftlicher Äußerung (gerne per E-Mail) von Ihnen möglich.
Für andere Rückfragen zu den Mahnungen der Abwassergebühren erreichen Sie das Team Abwasser unter folgenden Nummern:
Verbrauchsadressen A - L 02822 92 56 15
Verbrauchsadressen M - Z 02822 92 56 25
Ratenzahlung - Sollten Sie die Forderungen der Mahnung nicht vollständig leisten können, teilen Sie uns dies bitte umgehend per E-Mail mit. Für die Vereinbarung einer Ratenzahlung benötigen wir Ihrerseits per E-Mail einen Vorschlag für eine Ratenhöhe und Zahlungstermine, die diese zusätzlich zu den fälligen Abschlägen (15.05. / 15.08. / 15.11.) leisten können.
Einzug der Forderung - Sie wünschen, dass die Forderung von Ihrem Konto eingezogen wird. Dann füllen Sie bitte das SEPA-Lastschriftmandat aus und schicken Sie uns dieses per E-Mail zu. Ein Einzug ohne Ihr schriftliches SEPA-Lastschriftmandat ist aufgrund gesetzlicher Regelungen nicht möglich.
Abrechnung nicht erhalten - Gerne können Sie unter der in der Mahnung genannten E-Mail-Adresse eine Kopie/Zweitschrift anfordern.