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Kommunalbetriebe
Emmerich am Rhein

Blackweg 40

46446 Emmerich am Rhein
Tel 0 28 22 / 92 56-0
Fax 0 28 22 / 92 56-49
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Öffnungszeiten

Sperrgut & Grünschnittannahme:

Mo - Fr: 10.00 - 18.00 Uhr

Sa: 9.00 - 14.00 Uhr

Sprechzeiten der Verwaltung:

Mo - Fr: 8.30 - 12.00 Uhr

Do: 14.00 - 18.00 Uhr

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Erhebung von Beiträgen

Für die erstmalige Herstellung eines Anschlusses an die öffentliche Kanalisation werden vom Grundstückseigentümer nach der Beitragssatzung vom 25.02.1987 zur Entwässerungssatzung der Stadt Emmerich am Rhein Erschließungskosten für den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage erhoben, wenn diese nicht bereits im Rahmen privater Erschließungsmaßnahmen über den Grundstückskaufpreis abgerechnet worden sind. Diese Kosten setzen sich zusammen aus:

1. Kanalanschlussbeitrag

Der Kanalanschlussbeitrag berechnet sich nach

  • der Grundstücksfläche und
  • der unterschiedlichen Nutzung der Grundstücke nach Maß und Art

Als Grundstücksfläche gilt im Bereich eines Bebauungsplanes die Fläche, die der Ermittlung der zulässigen Nutzung zugrunde zu legen ist. Liegt das Grundstück nicht im Bereich eines Bebauungsplanes wird die tatsächliche Grundstücksfläche bis zu einer Tiefe von 50 m zugrunde gelegt. Die Tiefenbegrenzung gilt nicht bei Grundstücken, die nur bzw. überwiegend gewerblich oder industriell genutzt werden .

Entsprechend der individuellen Nutzbarkeit des Grundstücks wird der Beitragssatz mit einem Faktor vervielfältigt, der im Einzelnen beträgt:

  • bei eingeschossiger Bebaubarkeit
  1,00
  • bei zweigeschossiger Bebaubarkeit
  1,25
  • bei dreigeschossiger Bebaubarkeit
  1,50
  • bei vier- und fünfgeschossiger Bebaubarkeit
  1,75
  • bei sechs- und mehrgeschossiger Bebaubarkeit
  2,00

Hinzu kommt in Kern-, Gewerbe und Industriegebieten ein Faktor von 0,33. Als Ergebnis ergibt sich eine modifizierte Grundstücksfläche, die mit dem jeweils gültigen Beitragssatz zu multiplizieren ist.

2. Aufwandersatz

Haus- und Grundstücksanschlussleitungen sind nicht Bestandteil der öffentlichen Abwasseranlage. Werden bei einer Kanalisierungsmaßnahme Anschlussleitungen bis zur Grundstücksgrenze verlegt, so werden die hierfür entstandenen Kosten dem Zahlungspflichtigen nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt.

Wurde ein Freigefällekanal verlegt, so wird in der Regel jedes Grundstück über eine eigene Anschlussleitung an das Kanalnetz angeschlossen. In Gebieten mit einem Druckentwässerungssystem erfolgt der Anschluss der Grundstücke über eine Kleinpumpstation.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein (KBE), Blackweg 40, 46446 Emmerich am Rhein.
Weitere Auskünfte hierzu erteilt Willi Hoeymakers unter der Telefonnr.: 02822 / 925614 FAX Nr.: 02822 / 925649 oder eMail: frankenb@kommunalbetriebe-emmerich.de


Für die erstmalige Herstellung eines Anschlusses an die öffentliche Kanalisation werden vom Grundstückseigentümer nach der Beitragssatzung vom 25.02.1987 zur Entwässerungssatzung der Stadt Emmerich am Rhein Erschließungskosten für den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage erhoben, wenn diese nicht bereits im Rahmen privater Erschließungsmaßnahmen über den Grundstückskaufpreis abgerechnet worden sind. Diese Kosten werden wie folgt ermittelt:

 
Kanalanschlussbeitrag
 
Der Kanalanschlussbeitrag berechnet sich nach
  • der Grundstücksfläche und
  • der unterschiedlichen Nutzung der Grundstücke nach Maß und Art

Als Grundstücksfläche gilt im Bereich eines Bebauungsplanes die Fläche, die der Ermittlung der zulässigen Nutzung zugrunde zu legen ist. Liegt das Grundstück nicht im Bereich eines Bebauungsplanes wird die tatsächliche Grundstücksfläche bis zu einer Tiefe von 50 m zugrunde gelegt. Die Tiefenbegrenzung gilt nicht bei Grundstücken, die nur bzw. überwiegend gewerblich oder industriell genutzt werden .

Entsprechend der individuellen Nutzbarkeit des Grundstücks wird der Beitragssatz mit einem Faktor vervielfältigt, der im Einzelnen beträgt:

  • bei eingeschossiger Bebaubarkeit
1,00
  • bei zweigeschossiger Bebaubarkeit
1,25
  • bei dreigeschossiger Bebaubarkeit
1,50
  • bei vier- und fünfgeschossiger Bebaubarkeit
1,75
  • bei sechs- und mehrgeschossiger Bebaubarkeit
2,00

Hinzu kommt in Kern-, Gewerbe und Industriegebieten ein Faktor von 0,33. Als Ergebnis ergibt sich eine modifizierte Grundstücksfläche, die mit dem jeweils gültigen Beitragssatz zu multiplizieren ist.


Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein (KBE), Blackweg 40, 46446 Emmerich am Rhein.
Weitere Auskünfte hierzu erteilt Frau Minta unter der Telefonnr.: 02822 / 925618 FAX Nr.: 02822 / 925649 oder eMail: MintaM@kommunalbetriebe-emmerich.de

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