Erhebung von Beiträgen
Für die erstmalige Herstellung eines Anschlusses an die öffentliche Kanalisation werden vom Grundstückseigentümer nach der Beitragssatzung vom 25.02.1987 zur Entwässerungssatzung der Stadt Emmerich am Rhein Erschließungskosten für den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage erhoben, wenn diese nicht bereits im Rahmen privater Erschließungsmaßnahmen über den Grundstückskaufpreis abgerechnet worden sind. Diese Kosten werden wie folgt ermittelt:
- der Grundstücksfläche und
- der unterschiedlichen Nutzung der Grundstücke nach Maß und Art
Als Grundstücksfläche gilt im Bereich eines Bebauungsplanes die Fläche, die der Ermittlung der zulässigen Nutzung zugrunde zu legen ist. Liegt das Grundstück nicht im Bereich eines Bebauungsplanes wird die tatsächliche Grundstücksfläche bis zu einer Tiefe von 50 m zugrunde gelegt. Die Tiefenbegrenzung gilt nicht bei Grundstücken, die nur bzw. überwiegend gewerblich oder industriell genutzt werden .
Entsprechend der individuellen Nutzbarkeit des Grundstücks wird der Beitragssatz mit einem Faktor vervielfältigt, der im Einzelnen beträgt:
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1,00 | |
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1,25 | |
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1,50 | |
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1,75 | |
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2,00 |
Hinzu kommt in Kern-, Gewerbe und Industriegebieten ein Faktor von 0,33. Als Ergebnis ergibt sich eine modifizierte Grundstücksfläche, die mit dem jeweils gültigen Beitragssatz zu multiplizieren ist.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein (KBE), Blackweg 40, 46446 Emmerich am Rhein.
Weitere Auskünfte hierzu erteilt Frau Minta unter der Telefonnr.: 02822 / 925618 FAX Nr.: 02822 / 925649 oder eMail: MintaM@kommunalbetriebe-emmerich.de