Gebührensätze
Bei den Abwassergebühren wird unterschieden zwischen Schmutzwassergebühren (berechnet nach cbm Frischwasserbezug) und Niederschlagswassergebühren (berechnet nach qm bebauter/befestigter Fläche).
Die Klärwerksgebühren berechnen sich nach der Wassermenge und der Schmutzfracht (gemessen in kg CSB), die dem Klärwerk zugeleitet werden. Während bei den Großeinleitern die Schmutzfrachtkonzentrationen individuell durch regelmäßige Beprobung ermittelt werden, wird bei den Haushalten und Kleinbetrieben nach Überprüfung durch Messungen im Jahre 2000 weiterhin eine durchschnittliche Konzentration von 0,85 kg CSB je cbm Schmutzwasser und 0,425 kg CSB je cbm Niederschlagswasser zugrunde gelegt.
Nach Neukalkulation der Gebührensätze hat der Rat der Stadt Emmerich am Rhein in seiner Sitzung am 20.12.2022 für die Klärwerksgebühr für Haushalte und Kleinbetriebe folgende Sätze festgeschrieben:
ab 1.1.2023: | für Schmutzwasser | 1,90 €/cbm |
für Niederschlagswasser | 0,67 €/qm befestigte Fläche |
Für die Inanspruchnahme des öffentlichen Kanalnetzes sind nach den Bestimmungen des KAG Kanalbenutzungsgebühren zu entrichten.
ab 1.1.2023: | für Schmutzwasser | 2,59 €/cbm |
für Niederschlagswasser | 0,73 €/qm befestigte Fläche |
Zusammenfassung:
Zusammengefasst ergeben sich folgende Sätze für die Abwassergebühren
ab 1.1.2023: | für Schmutzwasser | 4,49 €/cbm |
für Niederschlagswasser | 1,40 €/qm befestigte Fläche |
Diese Gebührensätze gelten unverändert auch für das Jahr 2025.