Zur kommunalen Aufgabe der Abwasserentsorgung gehört auch die Entsorgung und Überwachung der ca. 350 Abwassergruben und Kleinkläranlagen im Stadtgebiet. Mit dieser Aufgabe wurde die Fa.
FUNKE GMBH & CO. KG
GRUBEN-, KANAL-U. INDUSTRIEENT-SCHLAMMUNG,
Hammscher Weg 64, 47533 Kleve
beauftragt. Zur Vereinbarung eines Entsorgungstermins wenden Sie sich bitte direkt an die o.g. Firma unter der Tel. 02821-92099 und Fax 02821-88201 bzw. an den zuständigen Sachbearbeiter bei der KBE unter der Tel. 02822- 925620.
Nach der Novellierung der Abwasserverordnung von 2002 erhielten die Kleinkläranlagen eine biologische Ausbaustufe. Die Entsorgungshäufigkeit ermittelt sich jeweils individuell nach den ermittelten Wartungsplänen. In der Regel ist eine Entsorgung alle 2 Jahre ausreichend.
Nach der Entsorgung erhalten Sie vom Fahrer auch den Gebührenbescheid. Seit dem 1.1.2011 beträgt die Entsorgungsgebühr einheitlich: 23,40 €/cbm.
Zur kommunalen Aufgabe der Abwasserentsorgung gehört auch die Entsorgung und Überwachung der ca. 350 Abwassergruben und Kleinkläranlagen im Stadtgebiet. Mit dieser Aufgabe wurde die Firma
Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co.KG
Siemensstraße 75
47574 Goch
beauftragt. Zur Vereinbarung eines Entsorgungstermins wenden Sie sich bitte direkt an die o.g. Firma unter der Rufnummer 0800 / 1 74 74 74.
Nach der Novellierung der Abwasserverordnung von 2002 erhielten die Kleinkläranlagen eine biologische Ausbaustufe. Die Entsorgungshäufigkeit ermittelt sich jeweils individuell nach den ermittelten Wartungsplänen.
Nach der Entsorgung erhalten Sie in der Regel zum Ende des Folgemonats einen Gebührenbescheid von den Kommunalbetrieben Emmerich am Rhein. Ab dem 1.1.2024 beträgt die Entsorgungsgebühr einheitlich: 50,00 €/cbm.