Zur kommunalen Aufgabe der Abwasserentsorgung gehört auch die Entsorgung und Überwachung der ca. 350 Abwassergruben und Kleinkläranlagen im Stadtgebiet. Mit dieser Aufgabe wurde die Fa.
FUNKE GMBH & CO. KG
GRUBEN-, KANAL-U. INDUSTRIEENT-SCHLAMMUNG,
Hammscher Weg 64, 47533 Kleve
beauftragt. Zur Vereinbarung eines Entsorgungstermins wenden Sie sich bitte direkt an die o.g. Firma unter der Tel. 02821-92099 und Fax 02821-88201 bzw. an den zuständigen Sachbearbeiter bei der KBE unter der Tel. 02822- 925620.
Nach der Novellierung der Abwasserverordnung von 2002 erhielten die Kleinkläranlagen eine biologische Ausbaustufe. Die Entsorgungshäufigkeit ermittelt sich jeweils individuell nach den ermittelten Wartungsplänen. In der Regel ist eine Entsorgung alle 2 Jahre ausreichend.
Nach der Entsorgung erhalten Sie vom Fahrer auch den Gebührenbescheid. Seit dem 1.1.2011 beträgt die Entsorgungsgebühr einheitlich: 23,40 €/cbm.
Zur kommunalen Aufgabe der Abwasserentsorgung gehört auch die Entsorgung und Überwachung der ca. 350 Abwassergruben und Kleinkläranlagen im Stadtgebiet. Mit dieser Aufgabe wurde die Fa.
Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co.KG
Siemensstraße 75
47574 Goch
beauftragt. Zur Vereinbarung eines Entsorgungstermins wenden Sie sich bitte direkt an die o.g. Firma unter der Tel. 02823 / 9334 2697 bzw. an den zuständigen Sachbearbeiter bei der KBE unter der Tel. 02822- 925620.
Nach der Novellierung der Abwasserverordnung von 2002 erhielten die Kleinkläranlagen eine biologische Ausbaustufe. Die Entsorgungshäufigkeit ermittelt sich jeweils individuell nach den ermittelten Wartungsplänen. In der Regel ist eine Entsorgung alle 2 Jahre ausreichend.
Nach der Entsorgung erhalten Sie vom Fahrer auch den Gebührenbescheid. Ab dem 1.1.2024 beträgt die Entsorgungsgebühr einheitlich: 50,00 €/cbm.