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Kommunalbetriebe
Emmerich am Rhein

Blackweg 40

46446 Emmerich am Rhein
Tel 0 28 22 / 92 56-0
Fax 0 28 22 / 92 56-49
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Öffnungszeiten

Sperrgut & Grünschnittannahme:

Mo - Fr: 10.00 - 18.00 Uhr

Sa: 9.00 - 14.00 Uhr

Sprechzeiten der Verwaltung:

Mo - Fr: 8.30 - 12.00 Uhr

Do: 14.00 - 18.00 Uhr

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Bestattungen

Jede Bestattung ist unverzüglich nach Beurkundung des Sterbefalles der Friedhofsverwaltung anzumelden. Der Anmeldung sind die erforderlichen Unterlagen beizufügen.

Die Friedhofsverwaltung setzt Ort und Zeit der Bestattung im Einvernehmen mit den Beteiligten fest. Die Bestattungen erfolgen regelmäßig an Werktagen.

Erdbestattungen und Einäscherungen sollen in der Regel spätestens 96 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen. Aschen müssen spätestens zwei Monate nach der Einäscherung bestattet werden, anderenfalls werden sie auf Kosten des Bestattungspflichtigen in der Gemeinschaftsgrabanlage bestattet.

Jede Bestattung ist unverzüglich nach Beurkundung des Sterbefalles der Friedhofsverwaltung anzumelden. Der Anmeldung sind die erforderlichen Unterlagen beizufügen.

Die Friedhofsverwaltung setzt Ort und Zeit der Bestattung im Einvernehmen mit den Beteiligten fest. Die Bestattungen erfolgen regelmäßig an Werktagen.

Erdbestattungen und Einäscherungen sollen in der Regel spätestens 96 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen. Aschen müssen spätestens zwei Monate nach der Einäscherung bestattet werden, anderenfalls werden sie auf Kosten des Bestattungspflichtigen in der Gemeinschaftsgrabanlage bestattet. 
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