Jede Bestattung ist unverzüglich nach Beurkundung des Sterbefalles
der Friedhofsverwaltung anzumelden. Der Anmeldung sind die erforderlichen
Unterlagen beizufügen.
Die Friedhofsverwaltung setzt Ort und Zeit der Bestattung im Einvernehmen
mit den Beteiligten fest. Die Bestattungen erfolgen regelmäßig
an Werktagen.
Erdbestattungen und Einäscherungen sollen in der Regel spätestens
96 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen. Aschen müssen spätestens
zwei Monate nach der Einäscherung bestattet werden, anderenfalls
werden sie auf Kosten des Bestattungspflichtigen in der Gemeinschaftsgrabanlage
bestattet.
Jede Bestattung ist unverzüglich nach Beurkundung des Sterbefalles der Friedhofsverwaltung anzumelden. Der Anmeldung sind die erforderlichen Unterlagen beizufügen.
Die Friedhofsverwaltung setzt Ort und Zeit der Bestattung im Einvernehmen mit den Beteiligten fest. Die Bestattungen erfolgen regelmäßig an Werktagen.
Erdbestattungen und Einäscherungen sollen in der Regel spätestens 96 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen. Aschen müssen spätestens zwei Monate nach der Einäscherung bestattet werden, anderenfalls werden sie auf Kosten des Bestattungspflichtigen in der Gemeinschaftsgrabanlage bestattet.