Gebührensätze Abfallentsorgung 2026 Stadt Emmerich am Rhein
Die Gebühren werden nach folgenden Sätzen als Jahresgebühr erhoben:
| a) | Personengrundgebühr / Einwohnergleichwertgrundgebühr nach § 3 Abs. (1) je Person/EWG |
32,50 € | ||
| b) | Behältergrundgebühr nach § 4 Abs. (2) für Voll- und Zusatzgefäße in der Größe |
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| 240 Liter | 14-tägig im Grauen System | 180,00 | Euro | |
| 1.100 Liter | 14-tägig im Grauen System | 825,00 | Euro | |
| 1.100 Liter | wöchentlich im Grauen System | 1.650,00 | Euro | |
| 1.100 Liter | 4-wöchentlich im Grauen System | 412,50 | Euro | |
| c) | In den Fällen a) und b) zusätzlich eine Gewichtsgebühr nach § 3 Abs. (1) b) je Kilogramm Restmüll Liegt das Gewicht bei der Verwiegung von 240 Liter-Gefäßen unter 5 kg Pauschalgebühr von 1.100 Liter-Gefäßen unter 50 kg Pauschalgebühr von |
0,27 1,10 11,00 |
Euro Euro Euro | |
| Behältergrundgebühr für Voll- und Zusatzgefäße im Altpapierbereich in der Größe | ||||
| 240 Liter | 4-wöchentliche Abfuhr | 29,40 | Euro | |
| 1.100 Liter | 4-wöchtenliche Abfuhr | 134,75 | Euro | |
| Für die Gestellung und Entsorgung von 70-Liter-Abfallsäcken je Sack für Restmüll | 3,30 | Euro | ||
| Für die Entsorgung von Bioabfall (Heckenfeinschnitt, Efeu, Laub) an der Sperrgutannahmestelle je Kilogramm Bioabfall |
0,15 | Euro | ||
| Bioabfall Für die Entsorgung und Bereitstellung der 240 Liter Gefäße für Grün- und Gartenabfälle: |
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| Behältergrundgebühr je Gefäß | 35,00 | Euro | ||
| minus Abschlag von 2,50 Euro | 32,50 |
Euro | ||
| Gewichtsgebühr je Kilogramm Biomüll Liegt das Gewicht bei der Verwiegung von 240 Liter-Gefäßen unter 5 kg Pauschalgebühr von |
0,15 0,50 |
Euro Euro | ||