Gebührensätze Abfallentsorgung 2024 Stadt Emmerich am Rhein
Die Gebühren werden nach folgenden Sätzen als Jahresgebühr erhoben:
a) | Personengrundgebühr / Einwohnergleichwertgrundgebühr nach § 3 Abs. (1) je Person/EWG |
31,46 € | ||
b) | Behältergrundgebühr nach § 4 Abs. (2) für Voll- und Zusatzgefäße in der Größe |
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240 Liter | 14-tägig im Grauen System | 162,18 | Euro | |
1.100 Liter | 14-tägig im Grauen System | 743,33 | Euro | |
1.100 Liter | wöchentlich im Grauen System | 1.486,65 | Euro | |
1.100 Liter | 4-wöchentlich im Grauen System | 371,66 | Euro | |
c) | In den Fällen a) und b) zusätzlich eine Gewichtsgebühr nach § 3 Abs. (1) b) je Kilogramm Restmüll Liegt das Gewicht bei der Verwiegung von 240 Liter-Gefäßen unter 5 kg Pauschalgebühr von 1.100 Liter-Gefäßen unter 50 kg Pauschalgebühr von |
0,25 1,00 10,00 |
Euro Euro Euro | |
Behältergrundgebühr für Voll- und Zusatzgefäße im Altpapierbereich in der Größe | ||||
240 Liter | 4-wöchentliche Abfuhr | 26,76 | Euro | |
1.100 Liter | 4-wöchtenliche Abfuhr | 122,65 | Euro | |
Für die Gestellung und Entsorgung von 70-Liter-Abfallsäcken je Sack für Restmüll | 3,00 | Euro | ||
Für die Entsorgung von Bioabfall (Heckenfeinschnitt, Efeu, Laub) an der Sperrgutannahmestelle je Kilogramm Bioabfall |
0,14 | Euro | ||
Bioabfall Für die Entsorgung und Bereitstellung der 240 Liter Gefäße für Grün- und Gartenabfälle: |
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Behältergrundgebühr je Gefäß | 34,81 | Euro | ||
minus Abschlag von 2,50 Euro | 32,31 |
Euro | ||
Gewichtsgebühr je Kilogramm Biomüll Liegt das Gewicht bei der Verwiegung von 240 Liter-Gefäßen unter 5 kg Pauschalgebühr von |
0,14 0,40 |
Euro Euro | ||