Zahlungsverkehr
Die Gebühren
für die Abfallentsorgung werden auf dem Bescheid über Steuern und sonstige
Abgaben der Stadt Emmerich am Rhein erhoben. Die Fälligkeit richtet sich
nach den Vorgaben des Kommunalen Abgabegesetzes (KAG) für die Grundsteuererhebung.
Danach gibt
es vier Fälligkeiten: 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. eines jeden Jahres.
Zur
Vereinfachung empfehlen die Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein (KBE) die Teilnahme am Lastschriftverfahren,
die gleichzeitig verhindert, dass Mahngebühren anfallen können. Einfach den
anliegenden Vordruck ausfüllen und per Post, Fax oder per E-Mail an das
Steueramt der Stadt Emmerich am Rhein.
Die Gebühren für die Abfallentsorgung werden auf dem Bescheid über Steuern und sonstige Abgaben der Stadt Emmerich am Rhein erhoben. Die Fälligkeit richtet sich nach den Vorgaben des Kommunalen Abgabegesetzes (KAG) für die Grundsteuererhebung.
Danach gibt es vier Fälligkeiten: 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. eines jeden Jahres.
Zur Vereinfachung empfehlen die Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein (KBE) die Teilnahme am Lastschriftverfahren, die gleichzeitig verhindert, dass Mahngebühren anfallen können. Einfach den anliegenden Vordruck ausfüllen und per Post, Fax oder per E-Mail an das Steueramt der Stadt Emmerich am Rhein.
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