So erreichen Sie uns

Kommunalbetriebe
Emmerich am Rhein

Blackweg 40

46446 Emmerich am Rhein
Tel 0 28 22 / 92 56-0
Fax 0 28 22 / 92 56-49
senden Sie uns eine E-Mail

Öffnungszeiten

Sperrgut & Grünschnittannahme:

Mo - Fr: 10.00 - 18.00 Uhr

Sa: 9.00 - 14.00 Uhr

Sprechzeiten der Verwaltung:

Mo - Fr: 8.30 - 12.00 Uhr

Do: 14.00 - 18.00 Uhr

:

Zahlungsverkehr

Die Gebühren für die Abfallentsorgung werden auf dem Bescheid über Steuern und sonstige Abgaben der Stadt Emmerich am Rhein erhoben. Die Fälligkeit richtet sich nach den Vorgaben des Kommunalen Abgabegesetzes (KAG) für die Grundsteuererhebung.

Danach gibt es vier Fälligkeiten: 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. eines jeden Jahres.

Zur Vereinfachung empfehlen die Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein (KBE)  die Teilnahme am Lastschriftverfahren, die gleichzeitig verhindert, dass Mahngebühren anfallen können. Einfach den anliegenden Vordruck ausfüllen und per Post, Fax oder per E-Mail an das Steueramt der Stadt Emmerich am Rhein.

Die Gebühren für die Abfallentsorgung werden auf dem Bescheid über Steuern und sonstige Abgaben der Stadt Emmerich am Rhein erhoben. Die Fälligkeit richtet sich nach den Vorgaben des Kommunalen Abgabegesetzes (KAG) für die Grundsteuererhebung.

Danach gibt es vier Fälligkeiten: 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. eines jeden Jahres.

Zur Vereinfachung empfehlen die Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein (KBE)  die Teilnahme am Lastschriftverfahren, die gleichzeitig verhindert, dass Mahngebühren anfallen können. Einfach den anliegenden Vordruck ausfüllen und per Post, Fax oder per E-Mail an das Steueramt der Stadt Emmerich am Rhein.
powered by webEdition CMS