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Emmerich am Rhein

Blackweg 40

46446 Emmerich am Rhein
Tel 0 28 22 / 92 56-0
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Öffnungszeiten

Verwaltung:

Mo - Fr: 8.30 - 12.00 Uhr

Do: 14.00 - 18.00 Uhr

Sperrgut & Grünschnittannahme:

Mo - Fr: 10.00 - 18.00 Uhr

Sa: 9.00 - 14.00 Uhr

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Grabgestaltung und Pflege

Allgemeine Gestaltungsvorschriften

Die Gräber sind spätestens 3 Monate nach der Beisetzung herzurichten und bis zum Ablauf der Ruhezeit so Instand zu halten, dass die Würde des Friedhofs in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage gewahrt wird.
Für die Herrichtung und die Instandhaltung der Anlagen und Einrichtungen ist bei allen Grabstätten der jeweilige Nutzungsberechtigte verantwortlich, soweit nicht die Friedhofsverwaltung durch die gewählte Bestattungsform verantwortlich ist. Die Verpflichtung erlischt erst mit dem Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechtes.

Rasenreihengrab (wird nicht mehr angeboten)

Eine gärtnerische Gestaltung, außer der Raseneinsaat, ist nicht zulässig. Die Pflege und Unterhaltung obliegt der Friedhofsverwaltung für die Dauer der Nutzungszeit.
Bei besonderen Anlässen ist das Aufstellen von Topf- und Schnittblumen, Gestecken oder Grablichtern von nicht bleibendem Wert gestattet, die der Friedhofsgärtner nach einer angemessenen Zeit leicht abräumen kann.

Pflegearmes Wahlgrab

Eine gärtnerische Gestaltung ist nur innerhalb des Pflanzstreifens möglich. Die Pflege und Unterhaltung der Restfläche obliegt der Friedhofsverwaltung für die Dauer der Nutzungszeit.

Das Aufstellen von Topf- und Schnittblumen, Gestecken oder Grablichtern ist nur im Pflanzstreifen gestattet. Außerhalb aufgestellte Gegenstände werden durch die Friedhofsverwaltung entfernt.

Gemeinschaftsgrabanlage

Eine gärtnerische Gestaltung seitens des Nutzungsberechtigen ist nicht zulässig.
Die Bereitstellung, Pflege und Unterhaltung der Fläche obliegt der Friedhofsverwaltung für die Dauer der Nutzungszeit.

Das Aufstellen von Topf- und Schnittblumen, Gestecken oder Grablichtern ist nur auf der ausgewiesenen Fläche gestattet.

Außerhalb aufgestellte Gegenstände werden durch die Friedhofsverwaltung entfernt.

Aschestreufeld

Das Aschstreufeld ist eine Wildblumenwiese die durch die Friedhofsgärtner gepflegt wird.
Das Aufstellen von Topf- und Schnittblumen, Gestecken oder Grablichter ist auf der dafür ausgewiesen Fläche möglich. Es besteht die Möglichkeit ein Messingplatte mit dem Namen des Verstorbenen an einer Gedenksäule anbringen zu lassen.

Wahlgräber

Die Gestaltung der Wahlgräber kann individuell vorgenommen werden. Neben Bepflanzungen sind auch Grabplatten, Steingärten und andere Gestaltungsformen möglich.

Grabpflege

Alle Grabstätten müssen in einer des Friedhofes würdigen Weise gärtnerisch angelegt und gepflegt werden. Bäume und Sträucher müssen so beschnitten werden, dass andere Grabstätten und Wege nicht beeinträchtigt werden.

Verwelkte Blumen oder Kränze sind von den Nutzungsberechtigten von den Gräbern zu entfernen und auf den Abraumplätzen abzulegen.

Es besteht auch die Möglichkeit Gärtner mit der Grabpflege zu beauftragen.

Die gewerbliche Betätigung auf dem Friedhof bedarf der vorherigen Zulassung durch die Friedhofsverwaltung. Die Zulassung erfolgt durch Ausstellen einer Berechtigungskarte.

Nachfolgende Gärtner haben diese Berechtigung erworben.

Blumen
Bernd Tück
Wassenbergstraße 64
46446 Emmerich am Rhein
Garten- und Landschaftsbau
Volker Houben
Kurt-Schumacher-Straße 23
46446 Emmerich am Rhein
   
Baumschule
Heinz van Alst
Hoher Weg 79
46446 Emmerich am Rhein
Garten- und Landschaftsbau
Manfred Otten
Großer Wall 48
46446 Emmerich am Rhein
   
Blumenhaus
Josef Meenen
Speelberger Straße 35
46446 Emmerich am Rhein
Garten- und Landschaftsbau
Uwe Holtermann
Dornicker Straße 118
46446 Emmerich am Rhein
   
Blumenhaus
Rainer Otten
Hansastraße 42
46446 Emmerich am Rhein
Gärtnerei Proost
Inh. C. Terhorst
Hansastraße 3
46446 Emmerich am Rhein

Allgemeine Gestaltungsvorschriften

Die Gräber sind spätestens 3 Monate nach der Beisetzung herzurichten und bis zum Ablauf der Ruhezeit so Instand zu halten, dass die Würde des Friedhofs in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage gewahrt wird. 

Für die Herrichtung und die Instandhaltung der Anlagen und Einrichtungen ist bei allen Grabstätten der jeweilige Nutzungsberechtigte verantwortlich, soweit nicht die Friedhofsverwaltung durch die gewählte Bestattungsform verantwortlich ist. Die Verpflichtung erlischt erst mit dem Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechtes.

Rasenreihengrab (wird nicht mehr angeboten)

Eine gärtnerische Gestaltung, außer der Raseneinsaat, ist nicht zulässig. Die Pflege und Unterhaltung obliegt der Friedhofsverwaltung für die Dauer der Nutzungszeit.
Bei besonderen Anlässen ist das Aufstellen von Topf- und Schnittblumen, Gestecken oder Grablichtern von nicht bleibendem Wert gestattet, die der Friedhofsgärtner nach einer angemessenen Zeit leicht abräumen kann.

Pflegearmes Wahlgrab

Eine gärtnerische Gestaltung ist nur innerhalb des Pflanzstreifens möglich. Die Pflege und Unterhaltung der Restfläche obliegt der Friedhofsverwaltung für die Dauer der Nutzungszeit.

Das Aufstellen von Topf- und Schnittblumen, Gestecken oder Grablichtern ist nur im Pflanzstreifen gestattet. Außerhalb aufgestellte Gegenstände werden durch die Friedhofsverwaltung entfernt.

Gemeinschaftsgrabanlage

Eine gärtnerische Gestaltung seitens des Nutzungsberechtigen ist nicht zulässig.
Die Bereitstellung, Pflege und Unterhaltung der Fläche obliegt der Friedhofsverwaltung für die Dauer der Nutzungszeit.

Das Aufstellen von Topf- und Schnittblumen, Gestecken oder Grablichtern ist nur auf der ausgewiesenen Fläche gestattet.

Außerhalb aufgestellte Gegenstände werden durch die Friedhofsverwaltung entfernt.

Aschestreufeld

Das Aschstreufeld ist eine Wildblumenwiese die durch die Friedhofsgärtner gepflegt wird.
Das Aufstellen von Topf- und Schnittblumen, Gestecken oder Grablichter ist auf der dafür ausgewiesen Fläche möglich. Es besteht die Möglichkeit ein Messingplatte mit dem Namen des Verstorbenen an einer Gedenksäule anbringen zu lassen.

Wahlgräber

Die Gestaltung der Wahlgräber kann individuell vorgenommen werden. Neben Bepflanzungen sind auch Grabplatten, Steingärten und andere Gestaltungsformen möglich.

Grabpflege

Alle Grabstätten müssen in einer des Friedhofes würdigen Weise gärtnerisch angelegt und gepflegt werden. Bäume und Sträucher müssen so beschnitten werden, dass andere Grabstätten und Wege nicht beeinträchtigt werden.

Verwelkte Blumen oder Kränze sind von den Nutzungsberechtigten von den Gräbern zu entfernen und auf den Abraumplätzen abzulegen.

Es besteht auch die Möglichkeit Gärtner mit der Grabpflege zu beauftragen.

Die gewerbliche Betätigung auf dem Friedhof bedarf der vorherigen Zulassung durch die Friedhofsverwaltung. Die Zulassung erfolgt durch Ausstellen einer Berechtigungskarte.

Nachfolgende Gärtner haben diese Berechtigung erworben.

Gartenbau Terhorst
Wassenbergstraße 65
46446 Emmerich am Rhein
Garten- und Landschaftsbau
Volker Houben
Kurt-Schumacher-Straße 23
46446 Emmerich am Rhein
   
Rainer Otten
Siedlungsstraße 2 a
46446 Emmerich am Rhein

 

INKO Blumen + Pflanzen
Inh. Klaus Koenen
Felix-Lensing-Straße 9
46446 Emmerich am Rhein
   
Garten- und Landschaftsbau
Uwe Holtermann
Dornicker Straße 118
46446 Emmerich am Rhein
Grabpflege
Dorothea Petig
In der Laar 57
46446 Emmerich am Rhein
   
Blumenhaus
Erik Hülkenberg
Buschweg 2
46446 Emmerich am Rhein
Gartenbau
Herbert Zweering
An der Laak 1
46446 Emmerich am Rhein
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