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Kommunalbetriebe
Emmerich am Rhein

Blackweg 40

46446 Emmerich am Rhein
Tel 0 28 22 / 92 56-0
Fax 0 28 22 / 92 56-49
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Öffnungszeiten

Verwaltung:

Mo - Fr: 8.30 - 12.00 Uhr

Do: 14.00 - 18.00 Uhr

Sperrgut & Grünschnittannahme:

Mo - Fr: 10.00 - 18.00 Uhr

Sa: 9.00 - 14.00 Uhr

:

Gebührensätze


Gebührentarif zur Friedhofssatzung der Stadt Emmerich am Rhein

1.

Gebühren für den Erwerb des Nutzungsrechtes

 
     
1.1 Familiengräber  
1.1.1 für eine Nutzungszeit von 25 Jahren je Grabstelle 1.275,00 €
1.1.2 für eine Verlängerung der Nutzungszeit  
  jedes Jahr je Grabstelle 1/25  
     
1.2 Pflegearme Wahlgräber  
1.2.1 für eine Nutzungszeit von 25 Jahren je Grabstelle 1.025,00 €
1.2.2 für eine Verlängerung der Nutzungszeit jedes Jahr je Grabstelle 1/25
 
     
1.3 Kindergräber als Reihengrab  
  für Verstorbene bis zu 5 Jahren  
  Friedhof Emmerich am Rhein und Elten 350,00 €
     
1.4 Gemeinschaftsgrabanlage  
1.4.1 bei einer Sargbestattung
anonym oder mit Zuordnung
für eine Nutzungszeit von 25 Jahren je Grabstelle
1.025,00 €
1.4.2 bei einer Urnenbestattung
anonym oder mit Zuordnung
für eine Nutzungszeit von 25 Jahren je Grabstelle
600,00 €
     
1.5 Urnenwahlgräber  
1.5.1 für eine Nutzungszeit von 25 Jahren je Grabstelle 775,00 €
1.5.2 für eine Verlängerung der Nutzungszeit jedes Jahr je Grabstelle 1/25  
     
2. Benutzung des Ausstreufeldes 540,00 €
     
3. Bestattungsgebühren
Grabbereitung (Öffnen und Verfüllen einer Grabstelle)
 
     
3.1 für Verstorbene bis zu 12 Jahren (Sargbestattung) 100,00 €
     
3.2 für Verstorbene über 12 Jahre (Sargbestattung)  
3.2.1 im Familiengrab 300,00 €
3.2.2 im Pflegearmen Wahlgrab 475,00 €
3.2.3 in der Gemeinschaftsgrabanlage 385,00 €
     
3.3 für Urnen  
3.3.1 im Wahlgrab 325,00 €
3.3.2 in der Gemeinschaftsgrabanlage 185,00 €
     
3.4 für Verstreuung 225,00 €
     
4. Benutzung der Friedhofskapelle bzw. –halle  
     
4.1 Benutzung der Aufbahrungszelle oder
des Aufbahrungsraumes pro Tag
55,00 €
     
4.2 Benutzung der Friedhofskapelle 190,00 €
     
4.3 Benutzung des Obduktionsraumes 60,00 €
     
5. Umbettung oder Ausgrabung von Leichen
ohne die dabei erforderlich werdenden
gärtnerischen Arbeiten
 
     
5.1 Umbettung auf demselben Friedhof
einschließlich Anfertigung eines
neuen Grabes
 
5.1.1 für Verstorbene bis zu 12 Jahren 100,00 €
5.1.2 für Verstorbene über 12 Jahre 380,00 €
5.1.3 für Urnen 190,00 €
     
5.2 Ausgrabung ohne Wiederbeisetzung
auf demselben Friedhof
 
5.2.1 für Verstorbene bis zu 12 Jahren 70,00 €
5.2.2 für Verstorbene über 12 Jahre 190,00 €
5.2.3 für Urnen 95,00 €
     
6. Gebühren für sonstige Leistungen  
     
6.1 Gebühr für die Ausstellung eines Berechtigungsscheins gemäß § 7 der Friedhofssatzung zweijährlich
13,00 €
     
6.2 Gebühr für die Genehmigung von
gemäß § 22 der Friedhofssatzung
genehmigungspflichtigen Grabgestaltungen
13,00 €
     
6.3

Umschreibung von Nutzungsrechten

10,00 €
     
7. Gebührenzuschläge  
 

Beisetzungen finden auf dem Kommunalfriedhof Emmerich grundsätzlich

Montag, Dienstag und Donnerstag
  von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Freitag   von 8:00 Uhr bis 15.00 Uhr
Samstag   von 8:00 Uhr bis 12.00 Uhr statt
 
 

Bei Beisetzungen freitags nach 13.00 Uhr und an Samstagen wird ein Gebührenzuschlag von 150,00 Euro erhoben.

Mittwochs sind keine Bestattungen möglich.

150,00 €
 

Beisetzungen finden auf dem Kommunalfriedhof Elten grundsätzlich

Montag, Dienstag und Donnerstag
  von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Freitag   von 8:00 Uhr bis 15.00 Uhr
Samstag   von 8:00 Uhr bis 12.00 Uhr statt


 
 

Bei Beisetzungen freitags nach 13.00 Uhr und an Samstagen wird ein Gebührenzuschlag von 150,00 Euro erhoben.

Montags sind keine Bestattungen möglich.

150,00 €
     
8. Gebühren für Grabpflege
für die Dauer der Nutzungszeit sowie der Einsaat und das Herrichten
 
     
8.1 für Pflegearme Wahlgräber
1.150,00 €
     
8.2 für Grabstellen in der Gemeinschaftsgrabanlage (Sargbestattung) 1.215,00 €
     
8.3 für Urnengräber in der Gemeinschaftsgrabanlage 1.215,00 €
     



Gebührentarif zur Friedhofssatzung der Stadt Emmerich am Rhein ab 1.1.2023 

1.

Gebühren für den Erwerb des Nutzungsrechtes

 
     
1.1 Familiengräber  
1.1.1 für eine Nutzungszeit von 25 Jahren je Grabstelle 2.300,00 €
1.1.2 für eine Verlängerung der Nutzungszeit  
  jedes Jahr je Grabstelle 1/25  
     
1.2 Pflegearme Wahlgräber  
1.2.1 für eine Nutzungszeit von 25 Jahren je Grabstelle 1.950,00 €
1.2.2 für eine Verlängerung der Nutzungszeit jedes Jahr je Grabstelle 1/25  
     
1.3 Kindergräber als Reihengrab  
  für Verstorbene bis zu 5 Jahren  
  Friedhof Emmerich am Rhein und Elten   434,00 €
     
1.4 Gemeinschaftsgrabanlage  
1.4.1 bei einer Sargbestattung
anonym oder mit Zuordnung
für eine Nutzungszeit von 25 Jahren je Grabstelle
1.911,00 €
1.4.2 bei einer Urnenbestattung
anonym oder mit Zuordnung
für eine Nutzungszeit von 25 Jahren je Grabstelle
1.608,00 €
     
1.5 Urnenwahlgräber  
1.5.2 für eine Verlängerung der Nutzungszeit jedes Jahr je Grabstelle 1/25  1.450,00 €
     
2. Benutzung des Ausstreufeldes  1.271,00 €
     
3. Bestattungsgebühren
Grabbereitung (Öffnen und Verfüllen einer Grabstelle)
 
     
3.1 für Verstorbene bis zu 12 Jahren (Sargbestattung)   169,00 €
     
3.2 für Verstorbene über 12 Jahre (Sargbestattung)  
3.2.1 im Familiengrab   859,33 €
3.2.2 im Pflegearmen Wahlgrab   859,33 €
3.2.3 in der Gemeinschaftsgrabanlage   859,33 €
     
3.3 für Urnen  
3.3.1 im Wahlgrab   516,00 €
3.3.2 in der Gemeinschaftsgrabanlage   516,00 €
     
3.4 für Verstreuung   344,00 €
     
     
 4.  Gebühren für Grabpflege  
   für die Dauer der Nutzungszeit, sowie der Einsaat und das Herrichten  
     
 4.1  für Pflegearme Wahlgräber
 
 4.1.1  für eine Pflegezeit von 25 Jahren je Grabstelle  2.187,50 €
 4.1.2  für eine Verlängerung der Pflegezeit, jedes Jahr je Grabstelle 1/25  
     
 4.2  für Grabstellen in der Gemeinschaftsgrabanlage (Sargbestattung)
 
 4.2.1  für eine Pflegezeit von 25 Jahren je Grabstelle  2.100,00 €
     
 4.3  für Urnengräber in der Gemeinschaftsgrabanlage
 
 4.3.1  für eine Pflegezeit von 25 Jahren je Grabstelle 1.312,50 €
     
 4.4  bei Nutzung des Ausstreufeldes
 
 4.4.1  für die Pflege der Ausstreufläche   437,50 €
     
 4.5 für Grabstellen ohne Grabpflege,  
   die vor Ablauf der Ruhezeit aufgegeben werden, pro Jahr und Grabstelle   120,00 €
   bis zum Ablauf der Ruhezeit  
     
5. Benutzung der Friedhofsgebäude  
     
5.1 Benutzung der Aufbahrungszelle oder
des Aufbahrungsraumes pro Tag
  143,00 €
     
5.2 Benutzung der Friedhofskapelle   262,00 €
     
     
     
6. Umbettung oder Ausgrabung von Leichen
ohne die dabei erforderlich werdenden
gärtnerischen Arbeiten
 
     
6.1 Umbettung auf demselben Friedhof
einschließlich Anfertigung eines
neuen Grabes
 
6.1.1 für Verstorbene bis zu 12 Jahren   175,00 €
6.1.2 für Verstorbene über 12 Jahre 1.180,00 €
6.1.3 für Urnen   590,00 €
     
6.2 Ausgrabung ohne Wiederbeisetzung
auf demselben Friedhof
 
6.2.1 für Verstorbene bis zu 12 Jahren   100,00 €
6.2.2 für Verstorbene über 12 Jahre   390,00 €
6.2.3 für Urnen   300,00 €
     
7. Gebühren für sonstige Leistungen  
     
7.1 Gebühr für die Ausstellung eines Berechtigungsscheins gemäß § 7 der Friedhofssatzung pro Jahr    50,00 €
     
7.2 Gebühr für die Genehmigung von
gemäß § 25 der Friedhofssatzung
genehmigungspflichtigen Grabgestaltungen
   35,00 €
     
7.3

Pauschlagebühr für das Abräumen

 
  einer Grabstelle für einen Sarg
einer Grabstelle für eine Urne
  250,00 €
  180,00 €
     
8. Gebührenzuschläge

 
 8.1

Beisetzungen finden auf dem Kommunalfriedhof Emmerich grundsätzlich

Montag, Dienstag, Donnerstag
und Freitag
  um 10:00 Uhr, 12:00 Uhr und um  14:00 Uhr
und
Samstag   um 10:00 Uhr statt.
 
 

Bei Beisetzungen freitags um 14.00 Uhr und an Samstagen                                          wird ein Gebührenzuschlag von                                                                            erhoben.                                                                                                                Mittwochs sind keine Bestattungen möglich.

 


  250,00 €


 8.2

Beisetzungen finden auf dem Kommunalfriedhof Elten grundsätzlich

Dienstag bis Freitag                         um 10:00 Uhr, 12:00 Uhr und um 14:00 Uhr
                      und
Samstag                         um 10:00 Uhr statt.

Bei Beisetzungen freitags um 14:00 Uhr und an Samstagen

 
   wird ein Gebührenzuschlag von    250,00 €
   erhoben.  
   Montags sind keine Bestattungen möglich.  
     
8.3 Bei Nutzung der Räume unter Punkt 5 außerhalb der Geschäftszeiten,
wenn die Gestellung von Friedhofpersonal nötig ist
    50,00 €
     
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