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Kommunalbetriebe
Emmerich am Rhein

Blackweg 40
46446 Emmerich am Rhein
Tel.-Nr.  +49 2822 9256-0
Fax.-Nr. +49 2822 9256-49
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Öffnungszeiten

Sperrgut & Grünschnittannahme:

Mo - Fr: 10:00 - 18:00 Uhr
(Letzte Annahme: 17:45 Uhr)
Sa: 9:00 - 14:00 Uhr 
(Letzte Annahme: 13:45 Uhr)

Tel. Erreichbarkeit der Verwaltung:

Mo - Fr: 8:30 - 12:00 Uhr 
Mo - Do: 14:00 - 16:00 Uhr

Sprechzeiten vor Ort:

Ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung. 

Gebührensätze


Gebührentarif zur Friedhofssatzung der Stadt Emmerich am Rhein

1.

Gebühren für den Erwerb des Nutzungsrechtes

 
     
1.1 Familiengräber  
1.1.1 für eine Nutzungszeit von 25 Jahren je Grabstelle 1.275,00 €
1.1.2 für eine Verlängerung der Nutzungszeit  
  jedes Jahr je Grabstelle 1/25  
     
1.2 Pflegearme Wahlgräber  
1.2.1 für eine Nutzungszeit von 25 Jahren je Grabstelle 1.025,00 €
1.2.2 für eine Verlängerung der Nutzungszeit jedes Jahr je Grabstelle 1/25
 
     
1.3 Kindergräber als Reihengrab  
  für Verstorbene bis zu 5 Jahren  
  Friedhof Emmerich am Rhein und Elten 350,00 €
     
1.4 Gemeinschaftsgrabanlage  
1.4.1 bei einer Sargbestattung
anonym oder mit Zuordnung
für eine Nutzungszeit von 25 Jahren je Grabstelle
1.025,00 €
1.4.2 bei einer Urnenbestattung
anonym oder mit Zuordnung
für eine Nutzungszeit von 25 Jahren je Grabstelle
600,00 €
     
1.5 Urnenwahlgräber  
1.5.1 für eine Nutzungszeit von 25 Jahren je Grabstelle 775,00 €
1.5.2 für eine Verlängerung der Nutzungszeit jedes Jahr je Grabstelle 1/25  
     
2. Benutzung des Ausstreufeldes 540,00 €
     
3. Bestattungsgebühren
Grabbereitung (Öffnen und Verfüllen einer Grabstelle)
 
     
3.1 für Verstorbene bis zu 12 Jahren (Sargbestattung) 100,00 €
     
3.2 für Verstorbene über 12 Jahre (Sargbestattung)  
3.2.1 im Familiengrab 300,00 €
3.2.2 im Pflegearmen Wahlgrab 475,00 €
3.2.3 in der Gemeinschaftsgrabanlage 385,00 €
     
3.3 für Urnen  
3.3.1 im Wahlgrab 325,00 €
3.3.2 in der Gemeinschaftsgrabanlage 185,00 €
     
3.4 für Verstreuung 225,00 €
     
4. Benutzung der Friedhofskapelle bzw. –halle  
     
4.1 Benutzung der Aufbahrungszelle oder
des Aufbahrungsraumes pro Tag
55,00 €
     
4.2 Benutzung der Friedhofskapelle 190,00 €
     
4.3 Benutzung des Obduktionsraumes 60,00 €
     
5. Umbettung oder Ausgrabung von Leichen
ohne die dabei erforderlich werdenden
gärtnerischen Arbeiten
 
     
5.1 Umbettung auf demselben Friedhof
einschließlich Anfertigung eines
neuen Grabes
 
5.1.1 für Verstorbene bis zu 12 Jahren 100,00 €
5.1.2 für Verstorbene über 12 Jahre 380,00 €
5.1.3 für Urnen 190,00 €
     
5.2 Ausgrabung ohne Wiederbeisetzung
auf demselben Friedhof
 
5.2.1 für Verstorbene bis zu 12 Jahren 70,00 €
5.2.2 für Verstorbene über 12 Jahre 190,00 €
5.2.3 für Urnen 95,00 €
     
6. Gebühren für sonstige Leistungen  
     
6.1 Gebühr für die Ausstellung eines Berechtigungsscheins gemäß § 7 der Friedhofssatzung zweijährlich
13,00 €
     
6.2 Gebühr für die Genehmigung von
gemäß § 22 der Friedhofssatzung
genehmigungspflichtigen Grabgestaltungen
13,00 €
     
6.3

Umschreibung von Nutzungsrechten

10,00 €
     
7. Gebührenzuschläge  
 

Beisetzungen finden auf dem Kommunalfriedhof Emmerich grundsätzlich

Montag, Dienstag und Donnerstag
  von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Freitag   von 8:00 Uhr bis 15.00 Uhr
Samstag   von 8:00 Uhr bis 12.00 Uhr statt
 
 

Bei Beisetzungen freitags nach 13.00 Uhr und an Samstagen wird ein Gebührenzuschlag von 150,00 Euro erhoben.

Mittwochs sind keine Bestattungen möglich.

150,00 €
 

Beisetzungen finden auf dem Kommunalfriedhof Elten grundsätzlich

Montag, Dienstag und Donnerstag
  von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Freitag   von 8:00 Uhr bis 15.00 Uhr
Samstag   von 8:00 Uhr bis 12.00 Uhr statt


 
 

Bei Beisetzungen freitags nach 13.00 Uhr und an Samstagen wird ein Gebührenzuschlag von 150,00 Euro erhoben.

Montags sind keine Bestattungen möglich.

150,00 €
     
8. Gebühren für Grabpflege
für die Dauer der Nutzungszeit sowie der Einsaat und das Herrichten
 
     
8.1 für Pflegearme Wahlgräber
1.150,00 €
     
8.2 für Grabstellen in der Gemeinschaftsgrabanlage (Sargbestattung) 1.215,00 €
     
8.3 für Urnengräber in der Gemeinschaftsgrabanlage 1.215,00 €
     



Gebührentarif zur Friedhofssatzung der Stadt Emmerich am Rhein ab 01.01.2026 

1.

Gebühren für den Erwerb des Nutzungsrechtes

1.1 Familiengräber
1.1.1 für eine Nutzungszeit von 25 Jahren je Grabstelle  3.175,00 €
1.1.2 für eine Verlängerung der Nutzungszeit
jedes Jahr je Grabstelle 1/25
1.2 Pflegearme Wahlgräber
1.2.1 für eine Nutzungszeit von 25 Jahren je Grabstelle  2.800,00 €
1.2.2 für eine Verlängerung der Nutzungszeit jedes Jahr je Grabstelle 1/25
1.3 Kindergräber als Reihengrab
für Verstorbene bis zu 5 Jahren
Friedhof Emmerich am Rhein und Elten     434,00 €
1.4 Gemeinschaftsgrabanlage
1.4.1 bei einer Sargbestattung
anonym oder mit Zuordnung
für eine Nutzungszeit von 25 Jahren je Grabstelle
  2.411,00 €
1.4.2 bei einer Urnenbestattung
anonym oder mit Zuordnung
für eine Nutzungszeit von 25 Jahren je Grabstelle
  2.641,00 €
1.5 Urnenwahlgräber
1.5.2 für eine Verlängerung der Nutzungszeit jedes Jahr je Grabstelle 1/25   2.750,00 €

 

1.6

Urnen-Röhren-Gräber

1.6.1

Urnen-Röhren-Wahlgrabstätte (4er) für eine Nutzungszeit von 25 Jahren   2.500,00 €

1.6.2

Urnen-Röhren-Wahlgrabstätte (2er) für eine Nutzungszeit von 25 Jahren   1.875,00 €

1.6.3

Urnen-Röhren-Reihengrabstätte für eine Nutzungszeit von 25 Jahren   1.125,00 €

 

2.

Benutzung des Ausstreufeldes   2.037,00 €
3. Bestattungsgebühren
Grabbereitung (Öffnen und Verfüllen einer Grabstelle)
3.1 für Verstorbene bis zu 12 Jahren (Sargbestattung)      169,00 €
3.2 für Verstorbene über 12 Jahre (Sargbestattung)
3.2.1 im Familiengrab   1.379,00 €
3.2.2 im Pflegearmen Wahlgrab   1.379,00 €
3.2.3 in der Gemeinschaftsgrabanlage   1.379,00 €
3.3 für Urnen
3.3.1 im Wahlgrab     826,00 €
3.3.2 in der Gemeinschaftsgrabanlage     826,00 €
3.4 für Verstreuung     566,00 €
3.5 für Urnen-Röhren-Gräber
3.5.1 Urnen-Röhren-Wahlgrabstätte  1.379,00 €
3.5.2 Folgebeisetzung / Wahlgrabstätte       65,00 €
3.5.3 Urnen-Röhren-Reihengrabstätte     413,00 €
 4. Gebühren für Grabpflege
für die Dauer der Nutzungszeit, sowie der Einsaat und das Herrichten
 4.1 für Pflegearme Wahlgräber
 4.1.1 für eine Pflegezeit von 25 Jahren je Grabstelle  2.187,50 €
 4.1.2 für eine Verlängerung der Pflegezeit, jedes Jahr je Grabstelle 1/25
 4.2 für Grabstellen in der Gemeinschaftsgrabanlage (Sargbestattung)
 4.2.1 für eine Pflegezeit von 25 Jahren je Grabstelle  2.100,00 €
 4.3 für Urnengräber in der Gemeinschaftsgrabanlage
 4.3.1 für eine Pflegezeit von 25 Jahren je Grabstelle 1.312,50 €
 4.4 bei Nutzung des Ausstreufeldes
 4.4.1 für die Pflege der Ausstreufläche  437,50 €
 4.5 für Grabstellen ohne Grabpflege,
die vor Ablauf der Ruhezeit aufgegeben werden, pro Jahr und Grabstelle     120,00 €
bis zum Ablauf der Ruhezeit
4.6  für Urnen-Röhren-Gräber
4.6.1

Urnen-Röhren-Wahlgrabstätte

für eine Pflegezeit von 25 Jahren, für eine Verlängerung der Pflegezeit

jedes Jahr 1/25

  1.312,50 €
4.6.2 Urnen-Röhren-Reihengrabstätte      328,13 €
5. Benutzung der Friedhofsgebäude
5.1 Benutzung der Aufbahrungszelle oder
des Aufbahrungsraumes pro Tag
     152,00 €
5.2 Benutzung der Friedhofskapelle      249,00 €
6. Umbettung oder Ausgrabung von Leichen
ohne die dabei erforderlich werdenden
gärtnerischen Arbeiten
6.1 Umbettung auf demselben Friedhof
einschließlich Anfertigung eines
neuen Grabes
6.1.1 für Verstorbene bis zu 12 Jahren      175,00 €
6.1.2 für Verstorbene über 12 Jahre   1.180,00 €
6.1.3 für Urnen      590,00 €
6.2 Ausgrabung ohne Wiederbeisetzung
auf demselben Friedhof
6.2.1 für Verstorbene bis zu 12 Jahren      100,00 €
6.2.2 für Verstorbene über 12 Jahre      390,00 €
6.2.3 für Urnen      300,00 €
7. Gebühren für sonstige Leistungen
7.1 Gebühr für die Ausstellung eines Berechtigungsscheins gemäß § 7 der Friedhofssatzung pro Jahr        50,00 €
7.2 Gebühr für die Genehmigung von
gemäß § 25 der Friedhofssatzung
genehmigungspflichtigen Grabgestaltungen
       35,00 €
7.3

Pauschlagebühr für das Abräumen

einer Grabstelle für einen Sarg
einer Grabstelle für eine Urne
     250,00 €
     180,00 €
8. Gebührenzuschläge

 8.1

Beisetzungen finden auf dem Kommunalfriedhof Emmerich grundsätzlich

Montag, Dienstag, Donnerstag
und Freitag
um 10:00 Uhr, 12:00 Uhr und um  14:00 Uhr
und
Samstag um 10:00 Uhr statt.

Bei Beisetzungen freitags um 14.00 Uhr und an Samstagen                                          wird ein Gebührenzuschlag von                                                                            erhoben.                                                                                                                Mittwochs sind keine Bestattungen möglich.

 


     250,00 €


 8.2

Beisetzungen finden auf dem Kommunalfriedhof Elten grundsätzlich

Dienstag bis Freitag                       um 10:00 Uhr, 12:00 Uhr und um 14:00 Uhr
                      und
Samstag                       um 10:00 Uhr statt.

Bei Beisetzungen freitags um 14:00 Uhr und an Samstagen

wird ein Gebührenzuschlag von      250,00 €
erhoben.
Montags sind auf dem Kommunalfriedhof in Elten keine Bestattungen möglich.

Mittwochs sind auf dem Kommunalfriedhof in Emmerich keine Bestattungen

8.3 Bei Nutzung der Räume unter Punkt 5 außerhalb der Geschäftszeiten,
wenn die Gestellung von Friedhofpersonal nötig ist.
       50,00 €
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