Ein Grabstein ist ein Gedenk- und Erinnerungsmal an der Grabstätte
eines Toten. Er gibt den Hinterbliebenen die Möglichkeit durch eine
Inschrift an den Verstorbenen zu erinnern.
Grabmale sollen sich der Größe der Grabstelle anpassen und
sich harmonisch in die Umgebung einfügen. Um dies sicher zu stellen
dürfen Grabmale, Einfassungen und sonstige bauliche Anlagen nur mit
vorheriger Zustimmung der Friedhofsverwaltung errichtet, verändert
oder vor Ablauf der Nutzungszeit entfernt werden.
Die Zustimmung soll bereits vor der Anfertigung, Veränderung oder
Entfernung der Grabmale oder sonstiger baulicher Anlagen eingeholt werden
und ist gebührenpflichtig.
Auf den unterschiedlichen Grabstätten gibt es auch unterschiedliche
Bestimmungen für die Größe und Beschaffenheit von Grabmalen.
Genaueres regelt die Friedhofssatzung. Auch die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung
und die Friedhofsgärtner geben gerne Auskunft und beraten.
Zum Schutz Aller sind die Grabmale so zu fundamentieren und zu befestigen,
dass sie dauernd standsicher sind und auch beim Öffnen benachbarter
Gräber nicht umstürzen oder sich senken können. Dies gilt
für sonstige bauliche Anlagen entsprechend.

Ein Grabstein ist ein Gedenk- und Erinnerungsmal an der Grabstätte
eines Toten. Er gibt den Hinterbliebenen die Möglichkeit durch eine
Inschrift an den Verstorbenen zu erinnern.
Grabmale sollen sich der Größe der Grabstelle anpassen und
sich harmonisch in die Umgebung einfügen. Um dies sicher zu stellen
dürfen Grabmale, Einfassungen und sonstige bauliche Anlagen nur mit
vorheriger Zustimmung der Friedhofsverwaltung errichtet, verändert
oder vor Ablauf der Nutzungszeit entfernt werden.
Die Zustimmung soll bereits vor der Anfertigung, Veränderung oder
Entfernung der Grabmale oder sonstiger baulicher Anlagen eingeholt werden
und ist gebührenpflichtig.
Auf den unterschiedlichen Grabstätten gibt es auch unterschiedliche
Bestimmungen für die Größe und Beschaffenheit von Grabmalen.
Genaueres regelt die Friedhofssatzung. Auch die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung
und die Friedhofsgärtner geben gerne Auskunft und beraten.
Zum Schutz Aller sind die Grabmale so zu fundamentieren und zu befestigen,
dass sie dauernd standsicher sind und auch beim Öffnen benachbarter
Gräber nicht umstürzen oder sich senken können. Dies gilt
für sonstige bauliche Anlagen entsprechend.