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Kommunalbetriebe
Emmerich am Rhein

Blackweg 40

46446 Emmerich am Rhein
Tel 0 28 22 / 92 56-0
Fax 0 28 22 / 92 56-49
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Öffnungszeiten

Sperrgut & Grünschnittannahme:

Mo - Fr: 10.00 - 18.00 Uhr

Sa: 9.00 - 14.00 Uhr

Sprechzeiten der Verwaltung:

Mo - Fr: 8.30 - 12.00 Uhr

Do: 14.00 - 18.00 Uhr

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Bioabfälle (braune Tonne)

Für die Entsorgung von Bioabfällen stehen braune 240-Liter-Behälter zur Verfügung. Die Entleerung erfolgt im 14-tägigen Rhythmus.

Jeder Haushalt ist verpflichtet eine Biotonne für kompostierbare Abfälle zu benutzen. Auf besonderen Antrag kann eine Befreiung von der Benutzung einer Biotonne erteilt werden, wenn die auf dem Grundstück anfallenden biologischen Abfälle dort selbst kompostiert werden.

Die Bioabfallbehälter sind mit einem Transponder bzw. einem Chip ausgestattet, der die Zuordnung von jedem Gefäß zu einem bestimmten Grundstück ermöglicht. Die Behälter werden zuerst nach dem Anhängen an das Müllfahrzeug gewogen und dann nochmals nach der Entleerung des Behälters. Die Differenz wird als angefallenes Gewicht dem jeweiligen Grundstück zugerechnet. Durch das zweimalige Wiegen wird verhindert, dass Rückstände in der Tonne jedes Mal mit berechnet werden. Es werden nur die Mengen, die tatsächlich im Müllfahrzeug gelandet sind registriert. Nach Ablauf des Jahres erhält jeder Grundstückseigentümer mit dem Bescheid über Steuern und sonstige Abgaben eine Auflistung aller Wiegevorgänge mit den angefallenen Gewichten.

Was gehört in die „Braune Tonne“?

z.B.

  • kompostierbare Garten- und Grünabfälle
  • Baum- und Strauchschnitt bis ca. 10 cm Durchmesser
  • Rasen- und Wiesenschnitt
  • Laub
  • Blumen, Pflanzen, Wildkräuter
  • Obst- und Gemüseabfälle

Was gehört nicht in die „Braune Tonne“?

Alle Abfälle für die ein eigener Sammelbehälter vorhanden ist, d.h.

  • Restabfälle
  • Speise- und Essensreste
  • Steine
  • Wurzeln
  • Tierfäkalien
  • Einstreumaterial aus der Haustierhaltung

Außerdem dürfen weder Schadstoffe, noch Altmedikamente oder Bauschutt über die „Braune Tonne“ entsorgt werden.

Die Abfallbehälter sind am Tag der Abfuhr ab 6:00 Uhr zur Entleerung bereitzustellen. Der Deckel muss geschlossen und die Tonne darf nicht schwerer als 100 Kilogramm sein.

Für sperrige Garten- und Parkabfälle, die nicht über die Biotonne entsorgt werden können, besteht die Möglichkeit, diese kostenpflichtig an der Sperrgut- und Grünschnittannahmestelle am Blackweg anzuliefern.

 

Für die Entsorgung von Bioabfällen stehen braune 240-Liter-Behälter zur Verfügung. Die Entleerung erfolgt im 14-tägigen Rhythmus.

Jeder Haushalt ist verpflichtet eine Biotonne für kompostierbare Abfälle zu benutzen. Auf besonderen Antrag kann eine Befreiung von der Benutzung einer Biotonne erteilt werden, wenn die auf dem Grundstück anfallenden biologischen Abfälle dort selbst kompostiert werden.

Die Bioabfallbehälter sind mit einem Transponder bzw. einem Chip ausgestattet, der die Zuordnung von jedem Gefäß zu einem bestimmten Grundstück ermöglicht. Die Behälter werden zuerst nach dem Anhängen an das Müllfahrzeug gewogen und dann nochmals nach der Entleerung des Behälters. Die Differenz wird als angefallenes Gewicht dem jeweiligen Grundstück zugerechnet. Durch das zweimalige Wiegen wird verhindert, dass Rückstände in der Tonne jedes Mal mit berechnet werden. Es werden nur die Mengen, die tatsächlich im Müllfahrzeug gelandet sind registriert. Nach Ablauf des Jahres erhält jeder Grundstückseigentümer mit dem Bescheid über Steuern und sonstige Abgaben eine Auflistung aller Wiegevorgänge mit den angefallenen Gewichten.

Was gehört in die „Braune Tonne“?

z.B.

  • kompostierbare Garten- und Grünabfälle
  • Baum- und Strauchschnitt bis ca. 10 cm Durchmesser
  • Rasen- und Wiesenschnitt
  • Laub
  • Blumen, Pflanzen, Wildkräuter
  • Obst- und Gemüseabfälle

Was gehört nicht in die „Braune Tonne“?

Alle Abfälle für die ein eigener Sammelbehälter vorhanden ist, d.h.

  • Restabfälle
  • Speise- und Essensreste
  • Steine
  • Wurzeln
  • Tierfäkalien
  • Einstreumaterial aus der Haustierhaltung

Außerdem dürfen weder Schadstoffe, noch Altmedikamente oder Bauschutt über die „Braune Tonne“ entsorgt werden.

Die Abfallbehälter sind am Tag der Abfuhr ab 6:00 Uhr zur Entleerung bereitzustellen. Der Deckel muss geschlossen und die Tonne darf nicht schwerer als 100 Kilogramm sein.

Für sperrige Garten- und Parkabfälle, die nicht über die Biotonne entsorgt werden können, besteht die Möglichkeit, diese kostenpflichtig an der Sperrgut- und Grünschnittannahmestelle am Blackweg anzuliefern.

 

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