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Kommunalbetriebe
Emmerich am Rhein

Blackweg 40

46446 Emmerich am Rhein
Tel 0 28 22 / 92 56-0
Fax 0 28 22 / 92 56-49
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Öffnungszeiten

Sperrgut & Grünschnittannahme:

Mo - Fr: 10.00 - 18.00 Uhr

Sa: 9.00 - 14.00 Uhr

Sprechzeiten der Verwaltung:

Mo - Fr: 8.30 - 12.00 Uhr

Do: 14.00 - 18.00 Uhr

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Sperrgut- und Grünschnittannahmestelle am Blackweg

Öffnungszeiten

Montag: geschlossen
Dienstag bis Freitag: 10.00 bis 18.00 Uhr
Samstag: 09.00 bis 14.00 Uhr

a) Sperrgutannahme

Die Stadt Emmerich am Rhein hat für die Bürger ihrer Stadt eine kostenfreie Sperrgutannahmestelle auf dem städtischen Baubetriebshof, Blackweg 40 in Emmerich eingerichtet.

Während der Öffnungszeiten kann dort sperriger Hausrat, wie z.B. Holz- und Polstermöbel, große Elektrogeräte, Kühlschränke und Kunststoff- bzw. Metallmöbel, angeliefert werden.

Ebenso besteht die Möglichkeit auch kleine Elektrogeräte dort kostenlos abzugeben.

Jeder Anlieferer muss sich mit einem gültigen Personalausweis ausweisen und eine Anlieferungskarte ausfüllen. Eine Anlieferungskarte können Sie dem Abfuhrkalender entnehmen.

Zusätzliche Karten zur Sperrgutanlieferung sind am Bauhof, an der Information im Rathaus oder im Bürgerbüro, Steinstraße erhältlich.

Hinweis:
Es besteht nach wie vor die Möglichkeit sperrigen Hausrat zur Abholung anzumelden. Unter der Hotline-Nummer 01801/787878 (zum Ortstarif) erhalten Sie bei der Firma Schönmackers einen Termin, an dem die Abholung erfolgt.

b) Grünschnittannahme

Gartenabfälle, Herbstlaub, Schnittgut von Hecken und Bäumen usw. sind wertvolle Rohstoffe, die Sie dem Naturkreislauf nicht entziehen sollten. Kompostierfähige Grün- und Gartenabfälle, dazu gehören auch Obst- und Gemüsereste aus der Küche sowie Topf- und Schnittblumen, dürfen nicht über die graue Restmülltonne entsorgt werden. Wer nicht selber kompostiert, muss hierfür die braune Biotonne nutzen, die jedoch nicht für gekochte und überlagerte Lebensmittel gedacht ist.

Alle anfallenden Gartenabfälle sollten nach Möglichkeit auf eigenem Grundstück kompostiert werden. Hierzu gibt es Schnellkomposter mit einem Fassungsvermögen ab ca. 250 l, die gerade für kleinere Haushalte geeignet sind. Hierin kann innerhalb weniger Monate ohne Geruchsbelästigung Küchen- und Gartenabfall zu Humus werden. Schnellkomposter und einfachere Kompostiergeräte sind im Fachhandel und Baumärkten erhältlich.

c ) Gebührenpflichtige Annahme

Neben der kostenfreien Sperrgutannahme besteht auch die Möglichkeit andere Abfälle anzuliefern. Die Abfallmengen werden verwogen. Die zu zahlenden Beträge richten sich nach den Gebührensätzen für Restmüll bzw. Bioabfall, also

Restabfälle pro Kilogramm: 0,29 €
Grünabfälle pro Kilogramm: 0,14 €
Papier und Kartonagen pro 100 Liter: 3,00 €

Grünschnittanlieferungen

Grünschnitt kann während der Öffnungszeiten der Sperrgutannahme gebührenpflichtig angeliefert werden.

Weiter Informationen zu Abfallarten und Gebührenhöhe entnehmen Sie bitte der Benutzungsordnung für die Sperrgutannahmestelle im Ortsrecht.

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag:           10:00 bis 18:00 Uhr
Samstag:                             9:00 bis 14:00 Uhr                                                                    

a) Sperrgutannahme

Die Stadt Emmerich am Rhein hat für die Bürger ihrer Stadt eine kostenfreie Sperrgutannahmestelle auf dem städtischen Baubetriebshof, Blackweg 40 in Emmerich eingerichtet.

Während der Öffnungszeiten kann dort sperriger Hausrat, wie z.B. Holz- und Polstermöbel, große Elektrogeräte, Kühlschränke und Kunststoff- bzw. Metallmöbel, angeliefert werden.

Ebenso besteht die Möglichkeit auch kleine Elektrogeräte, Metallschrott und Papier und Kartonagen dort kostenlos abzugeben.

Jeder Anlieferer muss sich mit einem gültigen Personalausweis ausweisen und eine Anlieferungskarte ausfüllen. Die Anlieferungskarten liegen an der Annahmestelle bereit.

 

Hinweis:
Es besteht nach wie vor die Möglichkeit sperrigen Hausrat zur Abholung anzumelden. Unter der Hotline-Nummer 0800/1 74 74 74 (zum Ortstarif) erhalten Sie bei der Firma Schönmackers einen Termin, an dem die Abholung erfolgt.

b) Grünschnittannahme

Gartenabfälle, Herbstlaub, Schnittgut von Hecken und Bäumen usw. sind wertvolle Rohstoffe, die Sie dem Naturkreislauf nicht entziehen sollten. Kompostierfähige Grün- und Gartenabfälle, dazu gehören auch Obst- und Gemüsereste aus der Küche sowie Topf- und Schnittblumen, dürfen nicht über die graue Restmülltonne entsorgt werden. Wer nicht selber kompostiert, muss hierfür die braune Biotonne nutzen, die jedoch nicht für gekochte und überlagerte Lebensmittel gedacht ist.

Alle anfallenden Gartenabfälle sollten nach Möglichkeit auf eigenem Grundstück kompostiert werden. Hierzu gibt es Schnellkomposter mit einem Fassungsvermögen ab ca. 250 l, die gerade für kleinere Haushalte geeignet sind. Hierin kann innerhalb weniger Monate ohne Geruchsbelästigung Küchen- und Gartenabfall zu Humus werden. Schnellkomposter und einfachere Kompostiergeräte sind im Fachhandel und Baumärkten erhältlich.

c ) Gebührenpflichtige Annahme

Neben der kostenfreien Sperrgutannahme besteht auch die Möglichkeit andere Abfälle anzuliefern. Die Abfallmengen werden verwogen. Die zu zahlenden Beträge richten sich nach den Gebührensätzen für Restmüll bzw. Bioabfall, also

Restabfälle pro Kilogramm: 0,25 €
Grünabfälle pro Kilogramm: 0,14 €

Grünschnittanlieferungen

Grünschnitt kann während der Öffnungszeiten der Sperrgutannahme gebührenpflichtig angeliefert werden.

Weiter Informationen zu Abfallarten und Gebührenhöhe entnehmen Sie bitte der Benutzungsordnung für die Sperrgutannahmestelle im Ortsrecht.

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