Aschestreufeld
Auf den Friedhöfen der Stadt Emmerich am Rhein ist ein Bereich festgelegt
und gestaltet worden auf dem die Asche durch Verstreuung beigesetzt wird,
wenn der Verstorbene dies durch Verfügung von Todes wegen bestimmt
hat. Der Friedhofsverwaltung ist vor Verstreuung der Asche die Verfügung
von Todes wegen im Original vorzulegen.
Hinweise auf den Namen des Verstorbenen sind nur auf den von der Friedhofsverwaltung
ausgewiesenen Gegenständen und Flächen gestattet. Dies gilt
auch für das Aufstellen von Topf- und Schnittblumen, Gestecken oder
Grablichtern. Außerhalb aufgestellte Gegenstände werden durch
die Friedhofsverwaltung entfernt.
Auf den Friedhöfen der Stadt Emmerich am Rhein ist ein Bereich festgelegt
und gestaltet worden auf dem die Asche durch Verstreuung beigesetzt wird,
wenn der Verstorbene dies durch Verfügung von Todes wegen bestimmt
hat. Der Friedhofsverwaltung ist vor Verstreuung der Asche die Verfügung
von Todes wegen im Original vorzulegen.
Hinweise auf den Namen des Verstorbenen sind nur auf den von der Friedhofsverwaltung
ausgewiesenen Gegenständen und Flächen gestattet. Dies gilt
auch für das Aufstellen von Topf- und Schnittblumen, Gestecken oder
Grablichtern. Außerhalb aufgestellte Gegenstände werden durch
die Friedhofsverwaltung entfernt.
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