Aschestreufeld
Auf den Friedhöfen der Stadt Emmerich am Rhein ist ein Bereich festgelegt und gestaltet worden, auf dem die Asche durch Verstreuung beigesetzt wird, wenn der Verstorbene dies vor seinem Ableben schriftlich bestimmt hat. Der Friedhofsverwaltung ist vor Verstreuung der Asche das Schriftstück im Original vorzulegen.
Hinweise auf den Namen des Verstorbenen sind nur auf den von der Friedhofsverwaltung ausgewiesenen Gegenständen und Flächen gestattet. Dies gilt auch für das Aufstellen von Topf- und Schnittblumen, Gestecken oder Grablichtern. Außerhalb aufgestellte Gegenstände werden durch die Friedhofsverwaltung entfernt.