So erreichen Sie uns

Kommunalbetriebe
Emmerich am Rhein

Blackweg 40

46446 Emmerich am Rhein
Tel 0 28 22 / 92 56-0
Fax 0 28 22 / 92 56-49
senden Sie uns eine E-Mail

Öffnungszeiten

Sperrgut & Grünschnittannahme:

Mo - Fr: 10.00 - 18.00 Uhr

Sa: 9.00 - 14.00 Uhr

Sprechzeiten der Verwaltung:

Mo - Fr: 8.30 - 12.00 Uhr

Do: 14.00 - 18.00 Uhr

:

Kindergrabstätten


Auf dem Friedhof Emmerich ist eine bestimmte Fläche für die Kindergrabstätten vorgesehen. Kindergrabstätten sind Grabstätten für Erd- oder Urnenbestattungen, die der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit des zu Bestattenden zugeteilt werden. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an der Reihengrabstätte ist nicht möglich.

Die Ruhezeit für Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr beträgt 20 Jahre. Für alle älteren Kinder beträgt die Ruhezeit 25 Jahre.

Kindergrabstätten sind angelegt:

  • für Kinder bis zu 4 Jahren, einschl. Tot- und Fehlgeburten sowie die aus einem Schwangerschaftsabbruch stammende Leibesfrucht in einer Größe von 1,20 m x 0,60 m und einem seitlichen Abstand von 0,30 m,
  • für Kinder von 4 - 12 Jahren in einer Größe von 1,60 m x 0,80 m und
    einem seitlichen Abstand von 0,30 m

Es besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit Kinder in allen anderen angebotenen Grabstätten zu beerdigen.

Auf dem Friedhof Emmerich ist eine bestimmte Fläche für die Kindergrabstätten vorgesehen. Kindergrabstätten sind Grabstätten für Erd- oder Urnenbestattungen von Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt werden. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an der Reihengrabstätte ist nicht möglich.

 

Die Ruhezeit für Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr beträgt 20 Jahre. Für alle älteren Kinder beträgt die Ruhezeit 25 Jahre.

Es besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit Kinder in allen anderen angebotenen Grabstätten beizusetzen.

powered by webEdition CMS