Kindergrabstätten
Auf dem Friedhof Emmerich ist eine bestimmte Fläche für die
Kindergrabstätten vorgesehen. Kindergrabstätten sind Grabstätten
für Erd- oder Urnenbestattungen, die der Reihe nach belegt und erst
im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit des zu Bestattenden zugeteilt
werden. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an der Reihengrabstätte
ist nicht möglich.
Die Ruhezeit für Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr beträgt
20 Jahre. Für alle älteren Kinder beträgt die Ruhezeit
25 Jahre.
Kindergrabstätten sind angelegt:
- für Kinder bis zu 4 Jahren, einschl. Tot- und Fehlgeburten sowie
die aus einem Schwangerschaftsabbruch stammende Leibesfrucht in einer
Größe von 1,20 m x 0,60 m und einem seitlichen Abstand von
0,30 m,
- für Kinder von 4 - 12 Jahren in einer Größe von 1,60
m x 0,80 m und
einem seitlichen Abstand von 0,30 m
Es besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit Kinder in
allen anderen angebotenen Grabstätten zu beerdigen.
Auf dem Friedhof Emmerich ist eine bestimmte Fläche für die Kindergrabstätten vorgesehen. Kindergrabstätten sind Grabstätten für Erd- oder Urnenbestattungen von Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt werden. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an der Reihengrabstätte ist nicht möglich.
Die Ruhezeit für Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr beträgt 20 Jahre. Für alle älteren Kinder beträgt die Ruhezeit 25 Jahre.
Es besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit Kinder in allen anderen angebotenen Grabstätten beizusetzen.
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